Handyverbot: Fahrradpaket tritt in Kraft
Ab sofort gelten Begegnungszonen, Fahrradstraßen, flexible Radwegbenützung und Handyverbot.
DAS FAHRADPAKET IM DETAIL
Handyverbot: Am Fahrrad gilt ein Handyverbot, telefonieren mit Freisprecheinrichtung bleibt erlaubt. Das Strafausmaß orientiert sich an den Strafen für Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage (50 Euro).
Fahrradstraßen: Künftig dürfen Straßenerhalter eigene Fahrradstraßen schaffen. Fahrradstraßen sind Straßen oder Straßenabschnitte, die Fußgängern und Radfahren vorbehalten sind. Autos sind hier nur ausnahmsweise – etwa für Zu- und Abfahren erlaubt. Ob und wo solche Fahrradstraßen tatsächlich geschaffen werden, obliegt den Städten und Gemeinden.
Begegnungszonen: Das sind Bereiche, die von Fahrzeugen und Fußgängern gleichberechtigt im Mischverkehr genutzt werden können. Wichtig dabei ist: Vorrang haben grundsätzlich die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 20 km/h, nur im Ausnahmefall, und wenn keine Verkehrssicherheitsbedenken dagegen stehen, sind auch 30 km/h erlaubt.
Radwegbenützungspflicht: In Einzelfällen wird die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht erlaubt. Wo es die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs erlauben, sollen sich Radfahrern in den Autoverkehr einreihen dürfen – auch wenn es daneben einen Radweg gibt.
Promille-Grenze: Keine Änderungen bringt die Novelle bei der 0,8 Promille-Grenze für Radfahrer. Auch Nummerntafeln für Fahrräder wird es im neuen Gesetz nicht geben.
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